Ein von einem Immobiliensachverständigen erstelltes Immobiliengutachten wird unter vielfältigen Gesichtspunkten sowie unterschiedlichen Bewertungsverfahren erstellt. Durch das Immobiliengutachten
wird der Verkehrswert ermittelt. Dieser Wert ist der Wert, der nach größter Wahrscheinlichkeit für die zu bewertende Immobilie oder das zu bewertende Grundstück auf dem Immobilienmarkt
erzielt werden kann. Der Verkehrswert ist nach § 194 Baugesetzbuch definiert. Der Markt- oder Verkehrswert bestimmt den Preis, welcher zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Immobilienbewertung
bezieht, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gegebenheiten, als Marktpreis erzielbar wäre.
Zu den zur Bewertung des Objektes maßgeblichen Kriterien gehören u.a.:
Persönliche oder ungewöhnliche Begleitumstände, wie eine schnelle Veräußerung z.B. aufgrund einer Scheidung sind bei der Erstellung des Gutachtens nicht von Bedeutung.
Die Erstellung des Gutachtens eines von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke gem. § 194
ist vor Gericht verwendbar.
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